EU-Datenschutz-Grundverordnung ab 25.05.2018 in Kraft. Unausweichliches Thema für ALLE (Unternehmen, Betriebe, Handwerk, Dienstleister, Vereine, Selbstständige, Händler …) - Michael Tönsing, MT MARKETEER

Blitzmeldung: Huch! Datenschutz! Ab 25.05.2018 tritt in Kraft: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Das Thema Datenschutz wird für ALLE (Unternehmen, Betriebe, Handwerk, Dienstleister, Vereine, Selbstständige, Händler …) ab dem 25.05.2018 unausweichliches Thema.

Auf einer Informationsveranstaltung von pro Wirtschaft GT, am 23.01.2018, informierte der Referent Thomas Floß, EDV-Unternehmensberatung Floß GmbH.

Michael Tönsing fasst knapp zusammen.

Im Umfeld Arbeiten 4.0 und Digitalisierung der Prozesse werden viele übergreifende Regelungen notwendig.

Sicher? Windows XP, USB-Stick, HD verschlüsselt, CRM offen - Oder nicht! - Michael Tönsing, MT MARKETEER
Sicher? Windows XP, USB-Stick, HD verschlüsselt, CRM offen – Oder nicht! – Michael Tönsing, MT MARKETEER

EU-DSGVO regelt für personenbezogene Daten die von einem Unternehmen erhoben, erfasst, bearbeitet, verarbeitet werden den Ablauf der Weitergabe an Dritte und die Löschung.

Besonders im Fokus stehen dabei Daten, die in Bezug auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Management Espresso

  • Hohe Strafen zu erwarten!
  • XP Rechner nicht rechtskonform!
  • ‎E-Privacy! Die neue Etikette.
  • ‎WhatsApp und andere Messenger? No Go!
  • ‎Smartphone: Pin, Kennwort – müssen sein!
  • ‎Apps, die heimlich Daten senden? Ja, vom Smartphone!
  • „Recht auf Vergessenwerden = LÖSCHEN! Aber richtig!
  • Besonderer Schutz von Minderjährigen.

Das gesamte Vorgehen wird anhand der Rechte der Betroffenen mittels Maßnahmen in den notwendigen Bereichen geregelt.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Prüfung aller Bereiche, in denen personenbezogenen Daten erhoben werden, z.B.

  • Visitenkarten
  • Multifunktionsdrucker
  • ‎Kfz (Leasing)

Maßnahmen – Auszug

An den Beispielen Visitenkarten, Multi Drucker und Kfz (Leasing) möchte ich die Sachlage kurz erläutern.

Visitenkarten – Informationspflicht

Sie haben die Visitenkarte einer Person >>offline, z.B. auf einer Messe, eingesammelt. Während der ersten Kontaktaufnahme (Anruf, Email, Newsletter) muss diese Person über die Datenschutzbestimmungen IHRES Unternehmens informiert werden. Das gleiche gilt genauso für Kaufadressen.

Multifunktionsdrucker (Scanner, Fax, Drucker) – LÖSCHEN

Wussten Sie, dass diese Geräte (teilweise) mit Speichermedien ausgestattet sind? Auf diesen werden pro Verarbeitungsvorgang möglicherweise personenbezogene Daten gespeichert. Oftmals können diese Daten nicht gelöscht werden. Was tun, wenn der Drucker ausgetauscht wird – z.B. Leasing Nachfolger?

Oder: Jemand benutzt – ohne Berechtigung – den Unternehmensdrucker und druckt personenbezogene Informationen aus.

Kfz (Leasing) – Gewusst wie

Lernendes Navi? Übertragung des Telefonspeichers auf die Kommunikationseinheit? Digitales Fahrtenbuch?

Bitte dran denken: einfach alles auf Werkseinstellungen zurücksetzen, wenn das Kfz gewechselt wird!

Das sind beispielsweise personenbezogene Daten:

  • Name (Vorname, Nachname)
  • Adresse
  • Geburtstag
  • Telefonnummer
  • Emailadresse
  • IP-Adresse
  • Kontodaten
  • Kfz-Kennzeichen
  • Aufzeichnungen zu Arbeitszeiten, Pausen, Fehlzeiten

Ab Mai 2018 tritt in Kraft: EU-Datenschutz-Grundverordnung. Sehr lebendige Erläuterung.

EU-DSGVO – Arbeiten 4.0 – Digitalisierung der Prozesse

Gerade in diesem Umfeld ist die EU-DSGVO ein wichtiger Baustein. Als Kontrollinstrument für viele Tätigkeiten, die im Rahmen der Projekte bei Arbeiten 4.0 und der Digitalisierung der Prozesse durchgeführt werden.

Somit können die persönlichen Belange des einzelnen Beteiligten umfassend geschützt werden.