Kontaktdatenerhebung (digital) im Rahmen der aktuell gültigen Verordnung in NRW – Amrink Restaurant [NRW]

Kontaktdatenerhebung (digital)

Coronavirus – Lockerungs-Auflagen. Unter anderem mit Hilfe der Speicherung der Kontaktdaten ihrer Gäste. Bundeslandspezifisch.

Am Beispiel der „erfundenen“ Gastronomie: Amrink Restaurant.

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Die allgemeinen Vorgaben für NRW

  • Einhaltung des Abstandsgebots gewährleisten
  • Infektionsschutz- und Hygienekonzept durch die Betriebe
  • Mindestabstand zwischen den Tischen: 1,5 Meter
  • Keine Begrenzung der Gästezahl oder Öffnungszeiten
  • Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig
  • Platzanweisungen und namentliche Registrierungen sollen die Nachverfolgung ermöglichen
  • Bars bleiben vorerst geschlossen