Datenschutz wird ab 25.05.2018 für alle Unternehmen und Vereine ein Pflichtbereich.
Die hier dargestellten Beschreibungen sind keine Rechtsberatung. Diese Beschreibungen sollen bildhaft verdeutlichen, an welchen Stellen im Unternehmen personenbezogene Daten anfallen können.
Ihre Datenschutz Checkliste sollte diese Punkte enthalten:
- Plan erstellen
- Mindestens eine Person im Unternehmen als verantwortlich benennen (für die Planungsphase)
- Datenschutzbeauftragter zukünftig aus eigenen Reihen oder von außen
- Datenschutzbeauftragten verordnungskonform bestellen und einsetzen
- Datenschutzerklärungen (Internetauftritt, Webtracking, grundsätzliche Einwilligungen) prüfen und anpassen
- Auftragsdatenverarbeitung (z.B. Steuerberater, Direktmarketingagentur, Handelsagentur) prüfen
- Datenspeicherung / Datenübertragung in / zu Drittstaaten prüfen
- Vertragsmanagement (intern / extern) auf Regelungen zu Haftung und Datenschutz prüfen
- Einen Ablauf für z.B. Datenpannen erstellen
Das Dreieck der Digitalisierung – oder – Darum dürfen wir nicht einfach Informationen vom Aktenordner auf den Computer übertragen.
Unsere geübte Tätigkeiten: in der Verwaltung eines Unternehmens die Abteilungen Personal, Einkauf, Arbeitsvorbereitung, Vertrieb, Marketing, und weitere Abteilungen in die Digitalisierung zu führen. Gleiches gilt für Produktion, Lager und weitere Unternehmensteile.
Ab Mai 2018 tritt in Kraft: die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO). Darin werden ALLE Beziehungen des Unternehmens hinsichtlich der digitalen Bearbeitung geregelt.
Nach Rücksprache erstellen wir ein individuelles Angebot für Sie.