Das Thema Datenschutz wird für ALLE (Unternehmen, Betriebe, Handwerk, Dienstleister, Vereine, Selbstständige, Händler …) ab dem 25.05.2018 unausweichliches Thema.
Auf einer Informationsveranstaltung von pro Wirtschaft GT, am 23.01.2018, informierte der Referent Thomas Floß, EDV-Unternehmensberatung Floß GmbH.
Michael Tönsing fasst knapp zusammen.
Im Umfeld Arbeiten 4.0 und Digitalisierung der Prozesse werden viele übergreifende Regelungen notwendig.
EU-DSGVO regelt für personenbezogene Daten die von einem Unternehmen erhoben, erfasst, bearbeitet, verarbeitet werden den Ablauf der Weitergabe an Dritte und die Löschung.
Besonders im Fokus stehen dabei Daten, die in Bezug auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Inhaltsverzeichnis
Management Espresso
- Hohe Strafen zu erwarten!
- XP Rechner nicht rechtskonform!
- E-Privacy! Die neue Etikette.
- WhatsApp und andere Messenger? No Go!
- Smartphone: Pin, Kennwort – müssen sein!
- Apps, die heimlich Daten senden? Ja, vom Smartphone!
- „Recht auf Vergessenwerden = LÖSCHEN! Aber richtig!
- Besonderer Schutz von Minderjährigen.
Das gesamte Vorgehen wird anhand der Rechte der Betroffenen mittels Maßnahmen in den notwendigen Bereichen geregelt.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Prüfung aller Bereiche, in denen personenbezogenen Daten erhoben werden, z.B.
- Visitenkarten
- Multifunktionsdrucker
- Kfz (Leasing)
Maßnahmen – Auszug
An den Beispielen Visitenkarten, Multi Drucker und Kfz (Leasing) möchte ich die Sachlage kurz erläutern.
Visitenkarten – Informationspflicht
Sie haben die Visitenkarte einer Person >>offline, z.B. auf einer Messe, eingesammelt. Während der ersten Kontaktaufnahme (Anruf, Email, Newsletter) muss diese Person über die Datenschutzbestimmungen IHRES Unternehmens informiert werden. Das gleiche gilt genauso für Kaufadressen.
Multifunktionsdrucker (Scanner, Fax, Drucker) – LÖSCHEN
Wussten Sie, dass diese Geräte (teilweise) mit Speichermedien ausgestattet sind? Auf diesen werden pro Verarbeitungsvorgang möglicherweise personenbezogene Daten gespeichert. Oftmals können diese Daten nicht gelöscht werden. Was tun, wenn der Drucker ausgetauscht wird – z.B. Leasing Nachfolger?
Oder: Jemand benutzt – ohne Berechtigung – den Unternehmensdrucker und druckt personenbezogene Informationen aus.
Kfz (Leasing) – Gewusst wie
Lernendes Navi? Übertragung des Telefonspeichers auf die Kommunikationseinheit? Digitales Fahrtenbuch?
Bitte dran denken: einfach alles auf Werkseinstellungen zurücksetzen, wenn das Kfz gewechselt wird!
Das sind beispielsweise personenbezogene Daten:
- Name (Vorname, Nachname)
- Adresse
- Geburtstag
- Telefonnummer
- Emailadresse
- IP-Adresse
- Kontodaten
- Kfz-Kennzeichen
- Aufzeichnungen zu Arbeitszeiten, Pausen, Fehlzeiten
Ab Mai 2018 tritt in Kraft: EU-Datenschutz-Grundverordnung. Sehr lebendige Erläuterung.
EU-DSGVO – Arbeiten 4.0 – Digitalisierung der Prozesse
Gerade in diesem Umfeld ist die EU-DSGVO ein wichtiger Baustein. Als Kontrollinstrument für viele Tätigkeiten, die im Rahmen der Projekte bei Arbeiten 4.0 und der Digitalisierung der Prozesse durchgeführt werden.
Somit können die persönlichen Belange des einzelnen Beteiligten umfassend geschützt werden.