Das Ergebnis nach 3 Tagen Unsicherheit:
„Entbehrt jeder Grundlage“. Klingelschilder mit Namen sind erlaubt! So weist Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Datenschutzbedenken wegen der Klingelschilder zurück!
Ist damit klargestellt, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nicht für Klingelschilder gilt?
Was war denn eigentlich passiert? Ja, die Wiener woans. Anfang Oktober 2018 hatte die Hausverwaltung Wiener Wohnen für Spektakel gesorgt. Aufgrund der Beschwerde eines Mieters entschied sich die Wiener Wohnen dazu, an 220.000 Wohnobjekten nach und nach alle Klingelschilder mit Namen gegen Klingelschilder mit Wohnungsnummern auszutauschen. – Auf diese Argumentation sprang unverzüglich Deutschlands Eigentümerverband Haus & Grund (900.000 Mitglieder) an. Sein Präsident Kai Warnecke empfahl den Mitgliedern, im Zweifel umgehend auf den Wunsch von Mietern zu reagieren und Namensschilder gegen Wohnungsnummernschilder auszutauschen.
Schwierig! Für Österreich und Deutschland gilt dieselbe DS-GVO!
Eine Klärung seitens der unabhängigen und eigenständigen obersten Bundesbörde: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, ist umgehend erforderlich. Das hat Andrea Voßhoff ja jetzt für Deutschland klargestellt.
Nach einer 2-jährigen Übergangsfrist sind am 25. Mai 2018 die neuen EU Datenschutzregeln endgültig in Kraft getreten. Gerade Einzelunternehmen, KMU, Organisationen, Vereinen machen die Unsicherheiten im Umgang mit personenbezogenen Daten immer wieder Sorgen vor ungerechtfertigten Abmahnungen.
Hier der Link zu unseren Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der DS-GVO mit Augenmaß. – Vorabversion.
By the way:
Was ist denn eigentlich mit >>Digitalen Namensschildern? … Werden personenbezogene Daten (z.B. Vorname, Nachname) auf einem elektronischen Bildschirm abgebildet, dann ist das eine elektronische Datenverarbeitung und unterliegt der DS-GVO.