Das sollten Sie wissen!
- Datenschutz Checkliste und Ihre ToDos!
- Huch! Datenschutz. EU-DSGVO in Kraft ab 25.05.2018 (Info proWi GT / 2018-01-23)
- Handlungsfelder Ergänzung (Mitteilung G.I.B / 2018-01-17)
- Voneinander lernen in digitalen Arbeitswelten
- Fortbildung (OWL GmbH / 2017-11-14)
- Fortbildung (OWL GmbH / 2018-01-11)
- Digitalisierung der Abläufe – uWM plus (Schulung mit Zertifikat BMAS / 2017-12-14)
- Unsortierte Kompetenz im Unternehmen
Nach Rücksprache erstellen wir ein individuelles Angebot für Sie.
Analog = wenn der Zettel mit der Information vernichtet worden war, dann gab es nichts weiter.
Zettel? Ein Gedanke zu >> analog und digital.
„Der Weltraum, unendliche Weiten. …“ Das ist analog, ja, wirklich.
Analog beschreibt unendliche Werte, wie man sie natürlich (!) in der Umwelt findet. Diese Werte können digitalisiert werden. Das Foto, die 3-D-Aufnahme eines Bauwerks, einer Pflanze, eines Körpers. Die Messung: Entfernung, Temperatur, Farbwert, … Da gibt es noch viel mehr.
Digital beschreibt mittels I und 0 (an und aus) ein Speicherabbild (=Daten) der analogen Welt. Bisher ist es nicht möglich, aus digitalen Daten zu analogisieren. Der 3-D-Druck ist vielleicht der Beginn.
Analoge Zeiten hatten andere Vorteile. Dies wird mittels des Datenschutzes neu erfunden! Ab Mai 2018 tritt in Kraft: EU-Datenschutz-Grundverordnung.
In einem Satz: EU-DSGVO regelt für personenbezogene Daten, die von einem Unternehmen erhoben, erfasst, bearbeitet, verarbeitet werden, den Ablauf der Weitergabe an Dritte und die Löschung.
Besonders im Fokus stehen dabei Daten, die in Bezug auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.