Kontaktdatenerhebung (digital)
Coronavirus – Lockerungs-Auflagen. Unter anderem mit Hilfe der Speicherung der Kontaktdaten ihrer Gäste. Bundeslandspezifisch.
Am Beispiel der „erfundenen“ Gastronomie: Amrink Restaurant.
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Die allgemeinen Vorgaben für NRW
- Einhaltung des Abstandsgebots gewährleisten
- Infektionsschutz- und Hygienekonzept durch die Betriebe
- Mindestabstand zwischen den Tischen: 1,5 Meter
- Keine Begrenzung der Gästezahl oder Öffnungszeiten
- Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig
- Platzanweisungen und namentliche Registrierungen sollen die Nachverfolgung ermöglichen
- Bars bleiben vorerst geschlossen