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BaWü, BB, NRW, ST.
»Für Unternehmen mit (≥) 10 und mehr Beschäftigten existieren in diesen Bundesländern: BaWü, BB, NRW und ST, vergleichbare Landesprogramme, z.B. Potentialberatung, Fachkräftesicherung, Sozialpartnerrichtlinie, WEITERBILDUNG BETRIEB. Bitte lesen Sie die Beschreibungen dieser Förderprogramm bei MT MARKETEER …>
»Für Unternehmen mit (≤) 9 und weniger Beschäftigten aus BaWü, BB, NRW und ST, lesen Sie bitte weiter.
Alle anderen Bundesländer.
»Unternehmen mit (≤) 249 und weniger Beschäftigten aus allen anderen Bundesländern, lesen Sie bitte weiter.
Das ist unternehmensWert:Mensch!
Es gelten immer die aktuellen Darstellungen auf der offiziellen Internetseite unternehmensWert:Mensch. Unsere Darstellung beruht auf den real gemachten Erfahrungen mit den Fragen zum Förderprogramm.
Ein deutschlandweites Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen. (Praxen, Betriebe, Handwerk, Gewerbe, Produktionen, Handel, Dienstleistungen, Selbstständige, u.s.w.) Die Beratungen [Prozessberatung = Beratung zu den Prozessen und Arbeitsabläufen)] beim Unternehmen werden von unternehmensWert:Mensch gefördert. Für die sogenannten KMU (1 bis 249 Mitarbeiter) können je nach Unternehmensgröße 50 bis 80 Prozent dieser Beratungskosten übernommen werden. Genaue Definitionen weiter unten.
Hierzu werden Beratungen in vier Handlungsfeldern gefördert: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz. In diesen Bereichen erarbeiten professionelle Berater/innen gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten maßgeschneiderte, mitarbeiterorientierte und nachhaltige Konzepte. Mit Vorgehensweisen, die auf das Unternehmen zugeschnitten werden. So kann eine erfolgreiche Personalpolitik zukunftsorientiert fortgeführt werden.
Das sind die Partner von unternehmensWert:Mensch
Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Es besteht eine direkte Verbindung zu der Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung. Das Expertenwissen von unternehmensWert:Mensch basiert auf der Initiative Neue Qualität der Arbeit.
Beim BMAS ist die übergeordnete Programmkoordinierungsstelle (PKS) angesiedelt. Koordination und Steuerung des Förderprogramms werden von hier geleistet. Die PKS stellt einheitliche Qualitätsstandards bei Erst- und Prozessberatung (Beratung zu den Prozessen und Arbeitsabläufen) sowie beim Ergebnisgespräch sicher. Zudem ist sie verantwortlich für die fachliche Begleitung der Erstberatungsstellen. Die Erstberatungsstellen koordinieren die Beratung der Unternehmen in der Region. Sie sind außerdem erste Ansprechpartner für Unternehmen in allen Förderfragen und koordinieren den Prozessberaterpool.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist für die finanzielle Bereitstellung und Umsetzung des Programms unternehmensWert:Mensch verantwortlich. Das BVA kümmert sich um die Bewilligung und Auszahlung der Fördemittel. Das BVA unterstützt zudem die Erstberatungsstellen bei allen Fragen rund um Zuwendung und Fördermittelabrechnung.
AUTORISIERTE PROZESSBERATER
Das unternehmensWert:Mensch Zertifikat des BMAS autorisiert den namentlich genannten Berater, die Prozessberatung beim Unternehmen (KMU) durchzuführen.
Michael Tönsing ist AUTORISIERTER PROZESSBERATER für die Handlungsfelder:
- Personalführung: Eine moderne Personalführung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten, bindet diese aktiv in Entscheidungen ein und fördert sie unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation.
- Wissen & Kompetenz: Wissen muss im Betrieb gehalten und innerbetrieblich weitergegeben werden. Der digitale Strukturwandel erfordert zudem neue Kompetenzen und Qualifikationen. Dafür müssen Beschäftigte gezielt weitergebildet und die Lernmotivation der Belegschaft gefördert werden.
Die Akkreditierung findet für ausgewählte Handlungsfelder statt. Die Aktualisierung seines Kenntnisstandes weist der Berater mittels Teilnahmen an Fortbildungen nach.
Die Ziele des Förderprogramms
Nachhhaltige Lern- und Veränderungsprozesse in Unternehmen (KMU) sollen mittels des Förderprogramms unternehmensWert:Mensch angestoßen werden.
Geförderte Ziele sind:
- kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, für zukünftige Herausforderungen und Problemstellungen gewappnet zu sein
- den Unternehmen bei der Gestaltung und Realisierung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik zur Seite stehen
- kleine und mittlere Unternehmen darauf vorbereiten, eigenständig auf die zahlreichen betrieblichen Herausforderungen, die die Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt sowie der demografische Wandel mit sich bringen, reagieren zu können
- Unternehmen dabei zur Hand gehen, eine Unternehmenskultur zu entwickeln, die sich konstruktiv auf die Motivation, die Gesundheit sowie die Innovationsförderung der Arbeits- und Produktionsvoraussetzungen auswirkt und die Fachkräftegewinnung und -bindung stärkt.
Start mit einer kostenlosen Vorbereitung vor der Erstberatung
Wir bieten den Unternehmen eine kostenlose Vorbereitung auf die Fördermöglichkeiten des Programms unternehmensWert:Mensch an. Bitte stimmen Sie sich dazu direkt mit Michael Tönsing ab.
Die Erstberatung in einer der Erstberatungsstellen ist kostenlos. Wird bei dieser Beratung ein Beratungsscheck ausgestellt, kann die darauf folgende Prozessberatung finanziell gefördert werden.
Gefördert werden
Kriterien zur Förderberechtigung von Unternehmen bei unternehmensWert:Mensch sind:
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
- mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
- weniger als 250 Beschäftigte*
- mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)
Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.
Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal 1.000 Euro pro Beratungstag kosten.
* In Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen sind nur Förderungen für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern möglich. In diesen Bundesländern bieten folgende regionale Kooperationspartner vergleichbare Angebote:
- Baden-Württemberg: Förderprogramm Coaching für kleine und mittlere Unternehmen, Schwerpunkt Fachkräftesicherung. Weitere Informationen finden Sie unter www.ESF-bw.de/ESF/foerderung-beantragen-und-umsetzen/foerderprogramme-des-foerderbereichs-wirtschaft/.
- Brandenburg: Brandenburger Sozialpartnerrichtlinie
- Nordrhein-Westfalen: Beratung von Unternehmen zur Fachkräftesicherung, Potentialberatung (Michael Tönsing ist AKKREDITIERTER BERATER). Weitere Informationen finden Sie hier.
- Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB
In 3 Schritten zum Veränderungsprozess
Nutzen Sie unser Angebot mit Ihnen eine Vorbereitung abzustimmen!
0. Vorbereitung In einem Vorbereitungstermin stimmen wir mit Ihnen konkrete Möglichkeiten ab, die vom Förderprogramm abgedeckt werden. Direkter Kontakt: Michael Tönsing.
- Erstberatung
Nach unserem gemeinsamen Vorbereitungstermin wird die Erstbereatungsstelle eingebunden. Von der Erstberatungsstelle lassen wir uns gemeinsam zum aktuellen Stand der Fördermöglichkeiten lotsen.
Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung wird die Förderfähigkeit geklärt und gemeinsam mit Ihnen der konkrete betriebliche Veränderungsbedarf entlang der vier personalpolitischen Handlungsfelder ermittelt. Anschließend wird die Förderung besprochen. Erfüllt Ihr Unternehmen die Förderkriterien, wird der Beratungsscheck umgehend (1 bis 2 Werktage) ausgestellt. Ab dann kann mit der Prozessberatung bei Ihnen im Unternehmen begonnen werden.
- Prozessberatung
Im zweiten Schritt kann sich das Unternehmen eine/n Prozessberater/in aus dem Prozessberaterpool aussuchen, der/die für das Programm autorisiert ist.
Die anschließende Prozessberatung findet im Unternehmen statt. Zusammen mit Unternehmensführung, Beschäftigten und eventuell der Mitarbeitervertretung erarbeitet der Prozessberater maßgeschneiderte Strategien zur Lösung der jeweiligen Problemstellung. Zur Durchführung der Prozessberatung kann das Unternehmen insgesamt bis zu 10 Tage nutzen, die es wiederum in einem Zeitraum von bis zu neun Monaten in Anspruch nehmen kann.
- Ergebnisgespräch
Sechs Monate nach dem Ende der Prozessberatung findet das Abschlussgespräch statt. Hier erörtern die Erstberatungsstelle, die Unternehmensführung (und falls vorhanden die Mitarbeitervertretung) gemeinsam, die bis dahin erreichten / angestoßenen Veränderungen. Auf Wunsch des Unternehmens begleiten wir dieses Gespräch.
Damit die angestoßenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten können, werden mögliche weiterführende Unterstützungsangebote besprochen.
Weitere Informationen zu unternehmensWert:Mensch im direkten Gespräch
Dipl.-Kfm. Michael Tönsing, Inhaber von MT MARKETEER, ist AUTORISIERTER PROZESSBERATER bei unternehmensWert:Mensch. Nehmen Sie direkt Kontakt mit ihm auf.