Bild: Gemini-unterstützt, Montage MT MARKETEER
Großartige Neuigkeiten für deutsche kleine und mittlere Unternehmen (KMU)! Der jüngste Kabinettsbeschluss enthält eine wichtige Änderung im Forschungszulagengesetz (FZulG), die die Beantragung von Entwicklungs- und Weiterentwicklungsvorteilen erheblich vereinfachen könnte. Ab dem 1. Januar 2026 wird eine Pauschale von 20 % für Gemein- und sonstige Betriebskosten als förderfähige Aufwendungen anerkannt.
Was bedeutet das für Sie?
Bisher hatten viele KMU Schwierigkeiten mit der umfangreichen Dokumentation, die erforderlich war, um jeden einzelnen Kostenpunkt ihrer Entwicklungs-Projekte nachzuweisen. Das erforderte oft komplexe Kostenrechnungssysteme, die kleinere Unternehmen einfach nicht besitzen. Die neue 20 %-Pauschale soll das ändern.
Gemeinkostenpauschale ein Gamechanger
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- Weniger Bürokratie: Schluss mit der akribischen Erfassung jeder Materialkosten oder internen Projektmanagementstunde. Die Pauschale reduziert den Bedarf an detaillierten Einzelkostennachweisen erheblich.
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- Weniger Reibung: Der vereinfachte Prozess bedeutet weniger administrativen Aufwand und mehr Zeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Ihre Entwicklungen & Weiterentwicklungen.
Fairere Berücksichtigung der Kosten: Auch wenn Sie kein aufwendiges Kostenstellenrechnungssystem haben, berücksichtigt diese Pauschale endlich die tatsächlichen Gemeinkosten, die Ihnen entstehen, wie z.B. Materialkosten oder interne Projektsteuerung.
Über die Gemeinkostenpauschale hinaus
Der Kabinettsbeschluss beinhaltet auch eine Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage auf 12 Millionen Euro. Obwohl dies eine willkommene Entwicklung ist, bleibt für viele kleinere Unternehmen der entscheidende Faktor die Handhabbarkeit der Förderung – sie soll nicht nur hoch, sondern auch zugänglich sein.
Wir bei MT MARKETEER sind überzeugt, dass diese Änderung ein Schritt in die richtige Richtung ist und die Forschungsförderung für KMU deutlich zugänglicher machen kann. Wir werden die weiteren Entwicklungen genau verfolgen und Sie darüber informieren, wie diese Änderungen Ihrem Unternehmen zugutekommen können.
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