„Ich mache Produktentwicklungen und Produktweiterentwicklungen. Da gibt’s doch eine Unterstützung vom Finanzamt. Bis WANN muss ich WAS gemacht haben?“
Es war irgendwie unklar. Da hat Michael Tönsing bei der BSFZ – Bescheinigungsstelle Forschungszulage – nett nachgefragt.
Für das Wirtschaftsjahr 2020 muss der Antrag auf Forschungszulage bis zum 31.12.2024 bei der Bescheinigungsstelle eingegangen sein. Die Frist des Finanzamtes verlängert sich hierdurch dementsprechend.
Die Bescheinigungsstelle bearbeitet die Anträge innerhalb von 3 Monaten nach Eingang. Eine Vorziehung einzelner Anträge ist dabei leider nicht möglich, wobei wir uns bemühen, die Bescheinigungen schnellstmöglich zu erteilen. Wir können Ihnen daher nur den Zugang der Bescheinigung spätestes zu diesem Termin verbindlich zusagen.
Mit freundlichen Grüßen
BSFZ-Team
Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Tel: +49 211 6214-969 | E-Mail: bsfz@vdi.de
31.12.2024 – Frist BSFZ für FZul Jahr 2020
Michael Tönsing von MT MARKETEER berät gerne, wie Ihr Unternehmen rückwirkend die gesetzlich – FZulG 2020 – zugesicherte Forschulngszulage beantragen und zurückholen kann.
Je nach Unternehmensgröße sind dies 25 – 35 % von den Löhnen und Gehältern, die für die Produktentwicklung anfallen. Ähnliche Möglichkeiten bestehen für die Auftragsproduktentwicklung.
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