Bildunterschift: v.l.n.r. männlich – divers – weiblich
Das dritte Geschlecht: divers!
Am 1. Januar ist DIE Änderung des Personenstandsgesetzes in Kraft getreten, DIE getrost als gesellschaftspolitische Revolution angesehen werden kann. In der Neufassung des §22 Absatz 3, heißt es:
„Kann ein Kind weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe ‚divers‘ in das Geburtenregister einzutragen.“
Auswirkungen hat dies z.B. auf Personalanzeigen. Wurde bisher schon Geschlechtsneutralität mittels eines Zusatzes: (m/w) signalisiert, geht das zukünftig noch deutlich tiefer!
Personalanzeigen neu formuliert
- Die Kurzkennzeichnung (m/w/d) sollte im Titel benutzt werden
- Wo es möglich ist, sollten geschlechtsumfassende Formulierungen verwendet werden
- Bekommt man tatsächlich keinen sprachlichen Kunstgriff hin, dann setzt man den sogenannten Gender-Stern (Gender bedeutet Geschlecht)
So sehen >>geschlechtsumfassende Formulierungen aus – Ein paar Beispiele
- Wer sich bewirbt, … <anstatt> Bewerber*In(nen)
- Personen mit Führerschein … <anstatt> Führerscheinbesitzer …
- alle <anstatt> jeder, jede
- die antragstellende Person <anstatt> Antragsteller*In(nen)
In der Süddeutschen Zeitung hat sich Heribert Prantl der Sache angenommen.